Mit Mediation zum Ziel

Die Mediation (lateinisch = Vermittlung) ist ein strukturiertes Verfahren, das den Teilnehmern die Möglichkeit eröffnet, ihren Konflikt gemeinsam und einvernehmlich zu lösen. In gemeinsamen Gesprächen der Teilnehmer findet ein wechselseitiger Austausch über die Konflikthintergründe statt. Die jeweilig vertretenen Positionen werden hinterfragt, um die dahinterstehenden eigentlichen Bedürfnisse offen zu legen. Ziel ist es, die Betroffenen hierdurch in die Lage zu versetzen, eigene Lösungsansätze für ihren Konflikt zu entwickeln und eine verbindliche, in die Zukunft weisende Vereinbarung der Teilnehmer zu formulieren. Aufgabe des Mediators ist es, die Gespräche zu leiten und die erforderlichen Hilfestellungen zu geben. Er gibt die Vorgehensweise vor und achtet auf die Einhaltung grundlegender Prinzipien der Mediation, wie z.B. gegenseitige Achtung, Vertraulichkeit und eigene Neutralität. Das Mediationsverfahren ist freiwillig, das bedeutet, dass alle Beteiligten einschließlich des Mediators die Mediation jederzeit abbrechen können. Der Mediator unterliegt der Schweigepflicht. Er äußert sich außerhalb der Mediation nicht zu den Verfahrensinhalten. Zwingende Voraussetzung der Mediation ist die Ergebnisoffenheit. Eine Mediation ist dann nicht möglich, wenn das Ergebnis bereits zu Beginn feststehen soll. Alle Konfliktparteien müssen mit einer gewissen Verhandlungsbereitschaft in die Mediation gehen. Dies umfasst auch die prinzipielle Verhandlungs- und Abschlussfähigkeit der Beteiligten, ein Aspekt, der insbesondere bei umfangreichen Verfahren in der Wirtschaft oder im öffentlichen Bereich zum Tragen kommt. Der Mediator ist unparteiisch. Er steht damit auf der Seite jedes Beteiligten.

Am Ende einer erfolgreichen Mediation steht die Vereinbarung. Im Unterschied zu jedem gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Vergleich haben die Konfliktparteien diese Vereinbarung selbst erarbeitet. Dieses sichert die wechselseitige Akzeptanz der erarbeiteten Vereinbarung.

Die Mediation eignet sich für jede Art von Konflikt. In Familien zum Beispiel kann neben dem eigentlichen Ziel der Mediation, beispielsweise der Regelung von Vermögensfragen bei einer Scheidung, auch eine Vereinbarung über eine gemeinsame elterliche Sorge trotz Trennung der Eltern oder einer Lösung in einer Unterhaltsangelegenheit Ziel sein. Ebenso eignet sich die Mediation für die Beilegung von Streitfragen im Wirtschaftsbereich. So kann z.B. die Kooperation zweier Unternehmen oder die Unternehmensnachfolge so geregelt werden, dass eine maßgeschneiderte Lösung gefunden wird, für die im gerichtlichen Verfahren kein Raum gewesen wäre. Auch Ziele, die außerhalb des eigentlichen juristischen Verfahrens stehen, können auf diese Art und Weise Berücksichtigung finden. So z.B.

  • Berücksichtigung von Interessenlagen, die in einem Zivilprozess unbeachtet bleiben würden
  • Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten
  • Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens
  • Zeitersparnis durch schnelle Terminvergabe
  • Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen
  • Keine Öffentlichkeit durch Berichte in den Massenmedien

Auch innerbetriebliche Probleme können mit der Mediation befriedigend gelöst werden. So eignet sich die Mediation z.B. insbesondere für arbeitsrechtliche Verfahren.

Die Mediation führt zu zeitnahen Ergebnissen und hilft so, einer weiteren Eskalation des Konflikts vorzubeugen. Kosten- und zeitintensive Gerichtsverfahren entfallen.

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